Ausgestellt wird der EU-Heimtierausweis von einem ermächtigten Tierarzt. Die Europäische Kommission (Stand: 6. August 2025) nennt diese Ermächtigung als Voraussetzung: Jeder dazu ermächtigte Tierarzt kann den Ausweis ausstellen. Die Behörde wählt den Aussteller nicht aus, und die Reisenden können ihn nicht selbst erstellen. Wer den Ausweis braucht, sollte deshalb vor dem Termin in der Praxis erfragen, ob der Tierarzt ermächtigt ist.
Wer stellt den Heimtierausweis aus?
Die Ermächtigung ist der entscheidende Punkt, denn nur sie berechtigt den Tierarzt, das Dokument auszustellen. Der Ausweis dient dazu, ein Tier auf Reisen in der EU eindeutig zu identifizieren, deshalb trägt der Tierarzt die festen Identitätsangaben selbst ein.
Was der Tierarzt in den Ausweis einträgt
Laut Europäischer Kommission (6. August 2025) enthält der EU-Heimtierausweis folgende Angaben:
| Angabe | Inhalt laut Quelle |
|---|---|
| Tierbeschreibung | Beschreibung des Tieres |
| Kennzeichnung | Mikrochip- oder Tätowiercode |
| Aussteller | Kontaktdaten des ausstellenden Tierarztes |
Der Mikrochip- oder Tätowiercode verbindet das konkrete Tier mit dem Dokument. Die Kontaktdaten des Tierarztes zeigen, wer den Ausweis ausgestellt hat und wen Behörden bei Rückfragen erreichen können. Die Angabe „Kontaktdaten des ausstellenden Tierarztes“ bezieht sich auf den Tierarzt, der den Eintrag vornimmt, nicht auf eine Behörde.

Was muss mein Tier vor der Ausstellung haben?
Vor dem Termin muss der Hund, die Katze oder das Frettchen eindeutig identifizierbar sein. Dafür dient entweder ein Mikrochip oder ein Tätowiercode.
Der Tierarzt, der den Ausweis ausstellt, prüft die Identität des Tieres vor der Ausstellung. Der Tierarzt trägt die Beschreibung des Tieres und den Mikrochip- oder Tätowiercode in den Ausweis ein. Diese Gegenüberstellung bildet die Identitätsprüfung: Sie stellt sicher, dass das Dokument genau zu dem Tier gehört, das vorgestellt wird.
| Kennung | Prüfschritt beim Tierarzt | Eintrag im Ausweis |
|---|---|---|
| Mikrochip | Code auslesen und mit dem Ausweis abgleichen | Mikrochipcode |
| Tätowiercode | Code am Tier kontrollieren und mit dem Ausweis abgleichen | Tätowiercode |
| Tierbeschreibung | Angaben mit dem vorgestellten Tier vergleichen | Beschreibung des Tieres |
Die Freie und Hansestadt Hamburg nennt als Voraussetzungen für die Ausstellung eine wirksame Tollwutimpfung und einen Mikrochip (Stand: 26. Oktober 2026). Für andere Städte und Länder nennt die vorliegende Quelle keine abweichenden Regeln zur Kennzeichnung.
Welche Impfung ist für die Reise Pflicht?
Für die Reise mit Hund, Katze oder Frettchen in der EU ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Sie muss zum Zeitpunkt der Reise aktuell gültig sein, nicht nur bei der ersten Impfung. Der Nachweis gehört in den EU-Heimtierausweis, den nur ein dazu ermächtigter Tierarzt ausstellen kann (Europäische Kommission, Stand 2025-08-06).
Die Gültigkeit lässt sich so prüfen:
- Impfeintrag im Heimtierausweis auf Datum, Impfstoff-Angaben und Ablaufdatum kontrollieren.
- Beim Tierarzt nachfragen, ob die Impfung zum geplanten Reisetermin noch wirksam ist. Ob eine Auffrischung nötig ist, klärt der Tierarzt anhand des Impfeintrags und des Reisetermins.
- Das Reisedatum mit dem Gültigkeitszeitraum abgleichen. Ein Impfstatus, der bei Abreise abgelaufen ist, reicht nicht aus.
Antikörpertest in Sonderfällen: Für Irland, Malta und Schweden kann ein Tollwut-Antikörpertest verlangt werden. Dasselbe gilt für bestimmte Nicht-EU-Länder (Freie und Hansestadt Hamburg, Stand 2026-10-26). Ob ein Antikörpertest nötig ist, hängt vom Zielland ab und ist dort vor der Reise zu erfragen. Die Liste der Nicht-EU-Länder ist in der Quelle nicht vollständig aufgeführt, deshalb ist sie beim Veterinäramt oder bei der Botschaft des Ziellandes zu erfragen.
| Situation | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Reise innerhalb der EU mit Hund, Katze oder Frettchen | Gültige Tollwutimpfung zum Reisezeitpunkt, nachgewiesen im EU-Heimtierausweis | Europäische Kommission, 2025-08-06 |
| Reise nach Irland, Malta oder Schweden | Tollwut-Antikörpertest kann verlangt werden | Freie und Hansestadt Hamburg, 2026-10-26 |
| Reise in bestimmte Nicht-EU-Länder | Tollwut-Antikörpertest kann verlangt werden | Freie und Hansestadt Hamburg, 2026-10-26 |
Welche Zusatzregeln gelten für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland?
Der EU-Heimtierausweis reicht für fünf Reiseziele nicht aus. Für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland ist zusätzlich eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vorgeschrieben. Die Pflicht gilt für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen, also für die Tierarten, für die der EU-Heimtierausweis ausgestellt wird (Europäische Kommission, 2025-08-06).
Gegen welchen Parasiten gewirkt werden muss
Die Behandlung richtet sich gegen den Fuchsbandwurm, der wissenschaftlich als Echinococcus multilocularis bezeichnet wird. Die Quelle nennt Art und Vorschrift, aber keine Präparate oder Zeitfenster. Diese Angaben klärt der Tierarzt für den konkreten Reisetermin.
Betroffene Ziele im Überblick
| Zielgebiet | Zugehörigkeit zur EU | Zusätzliche Behandlung gegen Fuchsbandwurm |
|---|---|---|
| Finnland | EU-Mitglied | vorgeschrieben |
| Irland | EU-Mitglied | vorgeschrieben |
| Malta | EU-Mitglied | vorgeschrieben |
| Norwegen | kein EU-Mitglied | vorgeschrieben |
| Nordirland | Teil des Vereinigten Königreichs, kein EU-Mitglied | vorgeschrieben |
Vorgehen vor der Reise
- Prüfen, ob das Reiseziel in dieser Liste steht.
- Die Behandlung beim ausstellenden Tierarzt einplanen, der auch den Heimtierausweis ausfüllt.
- Die durchgeführte Behandlung im Ausweis oder in den Tierarztunterlagen festhalten lassen, damit sie bei Kontrollen nachweisbar ist.
Wie viele Tiere darf ich mitnehmen?
Die Obergrenze liegt bei fünf Heimtieren pro Reise. Die Europäische Kommission nennt diese Zahl in ihrer Angabe vom 6. August 2025 als allgemeine Regel für Reisen innerhalb der EU.
Davon gibt es eine einzige Ausnahme: Wer mehr als fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitnehmen möchte, braucht dafür zwei Bedingungen, die gemeinsam gelten müssen:
| Situation | Voraussetzung |
|---|---|
| Bis zu fünf Heimtiere | Keine weitere Bedingung nach dieser Regel |
| Mehr als fünf Hunde, Katzen oder Frettchen | Alle Tiere sind älter als sechs Monate |
| Mehr als fünf Hunde, Katzen oder Frettchen | Die Tiere nehmen an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teil |
Die Wettbewerbstiere sind also der Sonderfall, der die Obergrenze aufhebt. Entscheidend ist der Zweck der Reise: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist Teil der Ausnahme und nicht bloß ein Nebenaspekt.
Für die Planung bedeutet das: Zählen Sie die Tiere vor der Reise und prüfen Sie bei mehr als fünf Hunden, Katzen oder Frettchen, ob jedes Tier das Mindestalter erreicht hat. Halten Sie außerdem den Nachweis über die Teilnahme an der Veranstaltung bereit, damit Sie die Ausnahme bei einer Kontrolle belegen können.

Gilt der Heimtierausweis auch für Vögel und Nager?
Nein. Der EU-Heimtierausweis ist nur für Hunde, Katzen und Frettchen vorgesehen. Für Vögel, Reptilien, Nager und Kaninchen gibt es dieses Dokument nicht. Maßgeblich ist das Recht des Ziellandes, und die Anforderungen können je nach Tierart unterschiedlich ausfallen.
Die Europäische Kommission stellt diese Trennung ausdrücklich klar: Der Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen, für die übrigen Heimtiere gelten die Regeln des Ziellandes (Europäische Kommission, Stand 2025-08-06).
Welches Regelwerk gilt für welche Tierart
| Tierart | Grundlage der Einreise | Maßgebliche Regeln |
|---|---|---|
| Hund, Katze, Frettchen | EU-Heimtierausweis | EU-Vorgaben (Europäische Kommission, Stand 2025-08-06) |
| Vogel | kein EU-Heimtierausweis | Recht des Ziellandes |
| Reptil | kein EU-Heimtierausweis | Recht des Ziellandes |
| Nager | kein EU-Heimtierausweis | Recht des Ziellandes |
| Kaninchen | kein EU-Heimtierausweis | Recht des Ziellandes |
Vorgehen bei Vögeln, Reptilien, Nagern und Kaninchen
- Zielland und Tierart festlegen: Jedes Land legt eigene Bedingungen fest, auch innerhalb der EU.
- Zuständige Behörde des Ziellandes konsultieren: Die Veterinär- oder Grenzbehörde nennt die verlangten Nachweise. Die Auskunft gilt für das Zielland und den Zeitpunkt der Anfrage.
- Tierarzt einbeziehen: Der Tierarzt kann prüfen, welche Bescheinigungen das Zielland verlangt, und sie ausstellen, sofern das vorgesehen ist.
- Unterlagen vor Abreise kontrollieren: Originale mitführen und die Gültigkeit jedes Dokuments für den gesamten Reisezeitraum prüfen.
Ein Hund darf mit EU-Heimtierausweis reisen, für ein gleichzeitig mitgeführtes Kaninchen zählen allerdings die Regeln des Ziellandes. Das Dokument einer Tierart ersetzt daher nie den Nachweis für eine andere.
Was kostet der Heimtierausweis?
Einen festen Preis für den EU-Heimtierausweis nennt die Freie und Hansestadt Hamburg nicht (Stand: 26. Oktober 2026). Der ermächtigte Tierarzt rechnet seine Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Die Gesamtsumme ergibt sich daher aus den Leistungen, die für Ihr Tier tatsächlich anfallen. Ob Impfung, Chip oder Test bereits vorhanden sind, bestimmt, welche Posten auf der Rechnung stehen.
Mögliche Posten auf der Rechnung
Der Ausweis ist kein Produkt mit Preisschild. Berechnet werden die Leistungen, die zur Ausstellung nötig sind:
| Posten | Bedeutung für die Abrechnung |
|---|---|
| Mikrochip | Voraussetzung für die Ausstellung; der Code steht später im Ausweis. |
| Tollwutimpfung | Eine wirksame, aktuell gültige Impfung ist Voraussetzung (Europäische Kommission, 06.08.2025). |
| Antikörpertest | Kann für manche Nicht-EU-Länder sowie für Irland, Malta und Schweden verlangt werden; siehe Abschnitt zur Tollwutimpfung. |
| Ausstellung | Die Ausstellung des Ausweises durch den Tierarzt wird nach GOT berechnet. |
Ein Posten fällt nur an, wenn die Leistung erbracht wird. Ein bereits gechipptes Tier mit gültiger Impfung benötigt für die Ausstellung in der Regel weniger Positionen als ein Tier ohne beides.
So klären Sie die Kosten vorab
- Impfstatus prüfen: Lassen Sie sich das Datum der letzten Tollwutimpfung aus dem Impfpass zeigen. Die Impfung muss zum Reisezeitpunkt gültig sein.
- Chip kontrollieren: Fragen Sie, ob der Mikrochip lesbar ist, bevor Sie eine neue Kennzeichnung einplanen.
- Zielland abgleichen: Erkundigen Sie sich, ob für Ihr Reiseland ein Antikörpertest verlangt wird, und lassen Sie diesen nur bei Bedarf durchführen.
- Schätzung anfordern: Bitten Sie die Praxis vor dem Termin um eine Kostenschätzung nach GOT, die alle geplanten Leistungen auflistet.
Checkliste vor der Abreise
Die Vorbereitung umfasst im Wesentlichen diese Schritte: Reiseziel und Tierart festlegen, einen ermächtigten Tierarzt kontaktieren (Chip, gültige Tollwutimpfung, ggf. Fuchsbandwurm-Behandlung oder Antikörpertest klären) und die Unterlagen prüfen.
| Reihenfolge | Schritt | Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Zielland und Tierart festlegen | Europäische Kommission, 2025-08-06 |
| 2 | Ermächtigten Tierarzt kontaktieren und Termin vereinbaren | Europäische Kommission, 2025-08-06; Freie und Hansestadt Hamburg, 2026-10-26 |
| 3 | Ausweis und Chipnachweis prüfen und mitführen | Europäische Kommission, 2025-08-06 |
1. Zielland und Tierart klären
Bei Vögeln, Reptilien, Nagern und Kaninchen richten sich die Regeln nach dem Zielland. Wer solche Tiere mitnimmt, muss die Einreisebestimmungen des Ziellandes gesondert prüfen, bevor der Tierarzt aufgesucht wird.
2. Tierarzttermin frühzeitig vereinbaren
Fehlt eine Voraussetzung für die Ausstellung, muss sie vorher hergestellt werden, weshalb der Termin mit ausreichendem Abstand zur Abreise gebucht werden sollte.
3. Ausweis und Chipnachweis mitführen
Vor der Abreise werden alle Angaben mit dem Tier abgeglichen. Der Chipnachweis muss zum Ausweis passen, sonst lässt sich das Tier nicht eindeutig zuordnen.